Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Entrümplus OG, Griesmühlweg 5, 4111 Walding (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber) über Dienstleistungen.
(2) Die Dienstleistungen sind: Entrümpelung und Haushaltsauflösung, Gartenpflege, Winterdienst für Privatpersonen, Abflussreinigung, Fensterreinigung, Poolreinigung und Hausbetreuung.
(3) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu privaten Zwecken abschließt (§ 1 KSchG). Alle anderen Auftraggeber sind Unternehmer. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben durch diese AGB unberührt.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder wenn er mit der Ausführung beginnt.
(2) Angebote und Kostenschätzungen des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder per Telefon verpflichtet weder den Auftraggeber noch den Auftragnehmer zu einem Vertrag.
§ 3 Leistungsumfang und Entgelt
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
(2) Alle Preise sind Euro-Beträge. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und verrechnet.
(3) Die Vergütung erfolgt nach vereinbartem Pauschalpreis oder nach Zeitaufwand.
(4) Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt das Entgelt € 50,00 pro Stunde und eingesetzter Person. Verrechnet werden alle mit dem Auftraggeber vereinbarten Stunden.
(5) Als verrechenbare Arbeitszeit gelten auch die Zeit für Sortieren, Verladen, Abtransport und Entsorgung der Abfälle sowie die Fahrzeit für die Anfahrt zum Einsatzort und die Rückfahrt (An- und Rückfahrtszeit). Auch diese Zeiten werden mit dem Stundensatz nach Absatz 4 je eingesetzter Person verrechnet.
(6) Die Entsorgungskosten (zum Beispiel Deponie- und Verwertungsgebühren) sind im Stundensatz nicht enthalten. Sie kommen zusätzlich dazu und werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(7) Weitere Kosten, zum Beispiel für Material, werden ebenfalls gesondert ausgewiesen.
(8) Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber vor der Auftragserteilung den voraussichtlichen Zeitaufwand einschließlich Fahrzeiten und Entsorgungszeit sowie die voraussichtlichen Entsorgungskosten. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung (§ 1170a ABGB). Zeichnet sich ab, dass die geschätzten Kosten erheblich überschritten werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
§ 4 Zahlung, Zahlungsverzug und Mahnung
(1) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Ist die Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist noch offen, kann der Auftragnehmer eine Zahlungserinnerung senden. Ist sie auch vier Wochen nach dem Rechnungsdatum noch nicht bezahlt, sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Mahnung per Post oder E-Mail.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet. Gegenüber Verbrauchern betragen sie 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB). Gegenüber Unternehmern betragen sie 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB).
(4) Gegenüber Verbrauchern verrechnet der Auftragnehmer Mahn- und Betreibungskosten nur, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 ABGB). Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich der Pauschalbetrag von € 40,00 nach § 458 UGB.
(5) Bei größeren Aufträgen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
§ 5 Terminabsage und Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos absagen oder verschieben.
(2) Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin gebührt dem Auftragnehmer ein Stornoentgelt von 80 % des vereinbarten Entgelts. Das Entgelt für einen nicht ausgeführten Auftrag ist um das zu kürzen, was sich der Auftragnehmer erspart oder durch anderweitigen Einsatz erwirbt (§ 1168 ABGB). Der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Wird der Auftragnehmer am vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht eingelassen oder ist der Einsatzort nicht zugänglich, gebührt das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen. Entsorgungskosten, die nicht angefallen sind, werden nicht verrechnet.
(4) Bei höherer Gewalt (zum Beispiel Unwetter) oder bei Krankheit des Auftraggebers mit ärztlicher Bestätigung entfällt das Stornoentgelt.
(5) Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern nach § 6 bleibt unberührt.
§ 6 Rücktrittsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume ab, kann er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem Auftragnehmer (Entrümplus OG, Griesmühlweg 5, 4111 Walding, E-Mail: alles@entruemplus.at, Telefon: +43 660 570 7099) mit einer eindeutigen Erklärung mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Er kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, muss es aber nicht. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.
(3) Wird der Vertrag widerrufen, zahlt der Auftragnehmer alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Erklärung, zurück.
(4) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, hat er bei einem Rücktritt einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht (§§ 10, 16 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist begonnen hat, nachdem der Verbraucher bestätigt hat, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 FAGG).
(5) Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich zu dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten bestellt hat (§ 18 FAGG).
Muster-Widerrufsformular (wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an die oben genannte Adresse zurück):
An Entrümplus OG, Griesmühlweg 5, 4111 Walding, E-Mail: alles@entruemplus.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________
Name des/der Verbraucher(s): ____________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Ausführung und Mitwirkung
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Einsatzort zum vereinbarten Termin zugänglich ist. Gegenstände, die nicht entsorgt oder beschädigt werden dürfen, kennzeichnet er vorher deutlich oder entfernt sie.
(2) Der Auftragnehmer entsorgt Abfälle nach den abfallrechtlichen Vorschriften. Gefährliche Abfälle (zum Beispiel Asbest, Chemikalien, Farben) sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung Teil des Auftrags.
(3) Der Auftragnehmer darf geeignete Dritte zur Erfüllung des Auftrags heranziehen.
(4) Der Winterdienst wird für Privatpersonen nach Vereinbarung erbracht, Einzeleinsätze oder als Saisonvertrag. Der Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB). Unternehmer haben offene Mängel unverzüglich schriftlich zu melden (§ 377 UGB).
(2) Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Linz zuständig. Für Klagen von und gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.